Fluglärm ist nicht nur laut, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Es werden zwar Strafen für Fluggesellschaften wegen verschiedenen Verstößen ausgesprochen, diese schaden aber den Fluggesellschaften nicht, da sie viel zu niedrig angesetzt sind.
Wir setzen uns daher dafür ein, die Lärm- und Schadstoffbelastung durch folgende Maßnahmen zu minimieren:
- Das Nachtflugverbot muss eingehalten werden (für Fluggesellschaften die ihre Air Base dort haben gelten die bekannten Ausnahmen).
- Die Deklaration von Passagierflügen als Frachtflüge ist unzulässig und wir fordern entsprechende Kontrollen um die Einhaltung zu gewährleisten.
- Flugrouten müssen eingehalten werden. Auch hier fordern wir verstärkte Kontrollen und Strafzahlungen für Gesellschaften, die von den Routen abweichen.
- Start- und Landegebühren sollen per Verordnung so weit erhöht werden, dass es für Fluggesellschaften unrentabel wird, zwischen 22 und 06 Uhr zu starten oder zu landen.
- Flugzeug-Parkgebühren sollen entsprechend gesenkt werden.
- Temporärer Entzug der Start- und Landegenehmigungen bei mehrfacher Missachtung der Regelungen.
- Erhebung von Lärmgebühren über Lärmklassen. In der zivilen Luftfahrt dürfen Flugzeuge generell nur Landebahnen solcher Flughäfen anfliegen, auf denen eine sichere Landung auch ohne den Einsatz von Schubumkehr gewährleistet werden kann. Entsprechend fordern wir zusätzliche Lärmgebühren für den Einsatz der Schubumkehr.
- Der Flughafenbetreiber hat Kosten für die Umsetzung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen betreffender Haushalte zu übernehmen.
Fluglärm ist nicht nur laut, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Es werden zwar Strafen für Fluggesellschaften wegen verschiedenen Verstößen ausgesprochen, diese schaden aber den Fluggesellschaften nicht, da sie viel zu niedrig angesetzt sind.
Wir setzen uns daher dafür ein, die Lärm- und Schadstoffbelastung durch folgende Maßnahmen zu minimieren:
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