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Meldedaten nur nach Zustimmung herausgeben

Privatpersonen, Firmen (inklusive Adresshändler), Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Die Bürger müssen einer solchen Adressweitergabe gegenwärtig explizit widersprechen (so genannter »Opt-out«). Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung und ohne äußerst dringenden Grund (wie z. B. die Adressfeststellung von verzogenen Schuldnern) lehnen wir ab und unterstützen daher Bestrebungen, das Meldegesetz entsprechend anzupassen. Um diesen Widerspruch zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu beenden, muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden (»Opt-in«). Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können. Eine solche Erlaubnis soll nur durch Volljährige und nur persönlich gewährt werden dürfen. Bis zu einer Änderung des Meldegesetzes sollen die Kommunen aktiv auf die Möglichkeit der Einschränkung der Datenherausgabe hinweisen, beispielsweise durch Unterstützung des jährlich stattfindenden OptOutDays. Wir als Piratenpartei werden auf die Möglichkeit der Datenabfrage bei den Meldeämtern verzichten.


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