Kommunal Programm Transparenz

Veröffentlichung von Antragsvorlagen

Bereits vor der Sitzung sollen nicht nur Ort, Termin und Tagesordnung, sondern auch die öffentlichen Antragsvorlagen maschinenlesbar veröffentlicht werden. Der traditionelle Weg über die Möglichkeit der Einsicht in den Rathäusern ist hierbei nicht ausreichend, sondern muss durch eine Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune ergänzt werden. Dies ist meist ohne Mehrkosten möglich, da die Antragsvorlagen im Regelfall bereits digital vorliegen. Ziel muss es sein, grundsätzlich alle Dokumente einer Kommune, des Kreistages und des Landratsamts rechtzeitig und umfassend Schritt für Schritt elektronisch auffindbar und zugänglich zu machen. Kurzfristig erstellte Tischvorlagen müssen, damit sich alle Entscheidungsträger und Bürger angemessen auf anstehende Entscheidungen vorbereiten können, die Ausnahme sein. Diese sollten auch dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden.


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