Kommunal Programm Verwaltung

Schuldenabbau

Die Kommunen sowie der Landkreis müssen sich ihrer Pflicht zum Schuldenabbau bewusst sein. Jedoch sollte dieser möglichst nicht zu einem Verlust von Servicequalität führen (z. B. durch massiven Personalabbau oder Abschaffung von Angeboten wie Bibliotheken, im sozialen Bereich usw.). Hohe Ausgaben sollen dort getätigt werden, wo sie notwendig sind (Instandhaltung von benötigter Infrastruktur und Investitionen in gewinnbringende Bereiche, beispielsweise der Nutzung von städtischen Flächen für Photovoltaikanlagen oder der Nutzung von vorhandener Kanalisation zum kommerziellen Ausbau der Breitband-Internetversorgung). Teure Prestigeobjekte (Stichwort: »sich ein Denkmal setzen«) sind zurückzustellen, denn sie dienen nicht dem Wohl der Bürger. Nichtsdestoweniger sind die Bürger jeweils rechtzeitig darüber zu informieren, falls aufgrund von Sparmaßnahmen ein Verzicht auf liebgewonnene Standards erforderlich werden kann (z. B. Verkürzung von Öffnungszeiten, Umbau oder Verkleinerung von Schwimmbädern, angemessene Erhöhung von Verwaltungsgebühren, durch deren zweckgebundene Mehreinnahmen die Schulden gesenkt werden sollen, usw.).


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