Kommunal Programm Verwaltung

Kostenfreier und vereinfachter Kirchenaustritt

Jeder Mensch soll unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. Gebühren erschweren den Austritt oder Wechsel und schränken damit die Bekenntnisfreiheit ein. Zudem stehen sie oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Daher sollten die Amtsgerichte für einen Kirchenaustritt keine Gebühren verlangen dürfen. Entstehende Kosten sind im Zweifelsfall von der betreffenden Kirche zu entrichten, solange Kirchenangelegenheiten öffentlich verwaltet werden. Des Weiteren soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Kirchen nachträglich den Kirchenaustritt anzweifeln und damit eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Bürgers erzwingen. Momentan muss der Bürger durch Vorlage der amtlichen Austrittserklärung beweisen, dass er tatsächlich ausgetreten ist. Verliert er seine Urkunde innerhalb von 40 Jahren nach dem Austrittsdatum, wird er von einer immensen Kirchensteuernachforderung bedroht. Darüberhinaus sollen die Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros dazu in die Lage versetzt werden, gleichstehend zu Notaren, einen beglaubigten Austritt entgegenzunehmen.


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