Die Verkehrsbetriebe versuchen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen durch den flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras zu steigern. In einer tatsächlichen Gefahrensituation können Kameras jedoch nicht eingreifen und Straftaten verhindern. Stattdessen wird durch Videoüberwachung tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und es wird es immer leichter, Daten automatisch zu verknüpfen, was Verhaltens- und Bewegungsprofile und schlussendlich den Gläsernen Bürger ermöglicht. Wir fordern daher das Ende jeglicher Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr. Sollte diese Forderung nicht mehrheitsfähig sein, fordern wir, dass mindestens sämtliche Videokameras in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Betrieb sind und nur durch Drücken eines Notfall-Knopfes” scharf” geschaltet werden. Eine vorhandene Aktivierung hat eindeutig durch ein rotes Licht kenntlich gemacht zu werden. Entsprechende Aufnahmen müssen lokal in den entsprechenden Verkehrsmitteln vorgehalten werden und sollen nicht online in ein entsprechendes Aufzeichnungsnetz eingespeist werden und dürfen nur bei konkretem Vorliegen einer Straftat ausgewertet werden. Andernfalls haben diese Daten nach spätestens 24h gelöscht zu werden. Wir brauchen im Kreis Viersen nicht mehr teure Scheinsicherheit, die jeden Bürger zum Verdächtigen abstempelt, sondern mehr und besser geschultes Personal, das auch auf Bahnhöfen und im ÖPNV im Vorfeld schwere Straftaten verhindert.
Die Verkehrsbetriebe versuchen, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen durch den flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras zu steigern. In einer tatsächlichen Gefahrensituation können Kameras jedoch nicht eingreifen und Straftaten verhindern. Stattdessen wird durch Videoüberwachung tief in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und es wird es immer leichter, Daten automatisch zu verknüpfen, was Verhaltens- und Bewegungsprofile und schlussendlich den Gläsernen Bürger ermöglicht. Wir fordern daher das Ende jeglicher Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr. Sollte diese Forderung nicht mehrheitsfähig sein, fordern wir, dass mindestens sämtliche Videokameras in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Betrieb sind und nur durch Drücken eines Notfall-Knopfes” scharf” geschaltet werden. Eine vorhandene Aktivierung hat eindeutig durch ein rotes Licht kenntlich gemacht zu werden. Entsprechende Aufnahmen müssen lokal in den entsprechenden Verkehrsmitteln vorgehalten werden und sollen nicht online in ein entsprechendes Aufzeichnungsnetz eingespeist werden und dürfen nur bei konkretem Vorliegen einer Straftat ausgewertet werden. Andernfalls haben diese Daten nach spätestens 24h gelöscht zu werden. Wir brauchen im Kreis Viersen nicht mehr teure Scheinsicherheit, die jeden Bürger zum Verdächtigen abstempelt, sondern mehr und besser geschultes Personal, das auch auf Bahnhöfen und im ÖPNV im Vorfeld schwere Straftaten verhindert.
Kommunalwahlprogramm