Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger voraussetzungslos einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu allen datenschutzrechtlich unbedenklichen und nicht geheimhaltungsbedürftigen amtlichen Informationen bekommen. Die Kommunen sollen selbst aktiv eine Kultur der offenen Verwaltung vorleben. Dies umfasst auch die konsequente Veröffentlichung von für die Öffentlichkeit relevanten Dokumenten. Amtliche Dokumente sind daher auch so anzulegen, dass sie ohne Verstöße gegen Datenschutz und berechtigteGeheimhaltungsinteressen rechtzeitig und umfassend, in maschinenlesbarer Form im Internet und in gedruckter Form für Bürger ohne Internetanschluss herausgegeben werden können.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger voraussetzungslos einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu allen datenschutzrechtlich unbedenklichen und nicht geheimhaltungsbedürftigen amtlichen Informationen bekommen. Die Kommunen sollen selbst aktiv eine Kultur der offenen Verwaltung vorleben. Dies umfasst auch die konsequente Veröffentlichung von für die Öffentlichkeit relevanten Dokumenten. Amtliche Dokumente sind daher auch so anzulegen, dass sie ohne Verstöße gegen Datenschutz und berechtigteGeheimhaltungsinteressen rechtzeitig und umfassend, in maschinenlesbarer Form im Internet und in gedruckter Form für Bürger ohne Internetanschluss herausgegeben werden können.
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